Aus Verantwortung vor unserer Geschichte müssen wir gemeinsam Nichtwissen aufklären sowie Verhöhnung und Beleidigungen der Opfer entschieden zurückweisen!

Im öffentlichen Raum unserer Stadt tauchten in den letzten Tagen an unterschiedlichen Schauplätzen und Objekten neben beleidigenden Sprüchen auch verbotene verfassungsfeindliche Symbole auf, wie zum Beispiel Hakenkreuze. Dies macht es notwendig, kurz auf die rechtlichen Aspekte der Vorfälle einzu-gehen wie auch auf den betreffenden Teil unserer deutschen Geschichte.

Es spielt keine Rolle, ob hier etwa bereits gefestigte Neonazis oder vielleicht provozierende Jugendliche am Werk waren. Solche Symbole sind völlig zurecht strafbewehrt verboten. Denn an ihnen hängen im übertragenen Sinn Blut sowie unermessliches Leid von Millionen Opfern des Nazi-Terrors. Der schwerwiegendste Fall fand am Mittwoch im Rahmen und Umfeld der Veranstaltung eines Sportver-eins statt. Deshalb wird im Folgenden dieser Vorfall näher beschrieben und bewertet.
Vereine, gleich welcher Art, sind für uns Menschen wichtige Orte der Begegnung. Sie sind unverzichtba-rer Teil unseres Lebens als Gesellschaft. Das ist in unserer Stadt Bad Berneck genauso wie anderswo. Nahe eines Vereinsheims wurde am letzten Mittwoch ein parkendes Auto verkratzt und mit verbotenen Symbolen aus der Nazi-Terrorherrschaft sowie beleidigenden Parolen verschmiert. In ihrer Pressemittei-lung schätzte die Polizei den Schaden auf rund 3.000 Euro.
Für die betroffene Fahrzeughalterin ist diese Untat Sachbeschädigung, und bis Täter haftbar gemacht werden können, ein erheblicher Vermögensschaden. Wir fordern daher alle auf, die während der in Frage kommenden Zeit verdächtige Beobachtungen gemacht haben, sich umgehend vertrauensvoll bei der Bayreuther Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 0921/506-0 zu melden und mitzuteilen.

Es handelt sich allerdings um eine zweifache Straftat. Beide fallen unter das Strafgesetzbuch:
1. Sachbeschädigung nach § 303 StGB, die bei erwiesener Schuld mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. Es ist ein sog. Antragsdelikt. Hierzu muss die betroffene Person immer selbst Anzeige erstatten.
2. Zeigen verbotener, verfassungsfeindlicher Symbole nach § 86a StGB, auf die Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe stehen. Dies ist ein sog. Offizialdelikt. Hierzu muss stets von Amts wegen er-mittelt werden. Es liegen also keine „Lausbubenstreiche“ vor, sondern es geht um richtig ernste Angelegenheiten.

Als Stadtgesellschaft sind wir alle von diesem Angriff betroffen. Für uns als deren gewählte Vertreter sind diese Vorfälle mit verbotenen Symbolen aber nicht nur eine gewalttätige Störung unseres friedlichen gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Gleichzeitig stellen sie auch eine Verhöhnung und Beleidigung dar, und zwar gegenüber vielen Millionen Kriegstoten, den in Konzentrationslagern Ermordeten und den nach Kriegsende aus ihrer Heimat im Osten vertriebenen Überlebenden.

Der von der Nazi-Terrorherrschaft verschuldete Gebietsverlust nach Kriegsende 1945 betraf im Wesent-lichen mit Ostpreußen, Pommern und Schlesien etwa ein Viertel der Fläche Deutschlands in den Grenzen von 1937! Die damaligen Flüchtlinge im eigenen Land mussten sich weiter im Westen ein ganz neues Leben und eine neue Existenz aufbauen. Auch aus anderen Ländern Mittel- und Osteuropas wurden da-mals deutsche Volksgruppen vertrieben, die dort schon seit Jahrhunderten friedlich lebten, wie die Sude-tendeutschen, Banater Schwaben und Siebenbürger Sachsen.

Viele Vertriebene kamen auch ins damalige Berneck. Sie und ihre Nachkommen sind hier zuhause ange-kommen und als Mitbürgerinnen und Mitbürger überhaupt nicht wegzudenken.

Das feige und hinterhältige Geschehen der letzten Tage betrifft uns alle in der Zivilgesellschaft! Gemein-sam verurteilen wir als Stadtratsmitglieder diese Schandtaten überparteilich und unterstützen die Arbeit der Ermittlungsbehörden bei der Polizei und der Justiz!